Haftpflichtversicherung

Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen. Diese sind in Bereichen unterteilt und zwar Haftpflichtversicherungen für den privaten Bereich und Betriebs- und Berufshaftplicht. Was ist eine eigentlich eine Haftpflichtversicherung? Im Allgemeinem deckt eine Haftpflichtversicherung Schäden ab, die einer dritten bzw. fremder Person zugefügt werden. Die genauere Definition der verschiedenen Arten können auch in Wikipedia nachgelesen werden.

Haftpflichtversicherungen im privaten Bereich

  • Privathaftpflichtversicherung (kurz PHV ) deckt Haftpflicht-Schäden als Privatperson im täglichen Leben ab
  • Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Gebrauch von Kraftfahrzeugen ab
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden durch das Halten von Tieren ab
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Bereich von Häusern sowie Grund und Boden entstehen
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt Gewässerschäden ab, die durch Öltanks oder sonstigen Anlagen entstehen können
  • Wassersporthaftpflichtversicherung deckt wassersportbedingte Schäden ab
  • Jagdhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab die durch die Jagdausübung verursacht werden
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen können

Haftpflichtversicherungen im beruflichen Bereich

  • Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung beruflich verursachter Schäden gegenüber Dritten
    • als Arbeitnehmer oder Beamter über die Amtshaftpflichtversicherung oder die Diensthaftpflichtversicherung, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
    • als freiberuflich tätiger Arzt: Arzthaftung
    • als freier Architekt oder Bauingenieur
    • als Angehöriger der rechts- und steuerberatenden Berufe, also Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer: Vermögensschadenhaftpflicht
    • als Vormund oder Betreuer,
  • verschiedenen Betriebshaftpflichtversicherungen, zur Abdeckung gewerblicher und industrieller Risiken von Unternehmen, insbesondere der
    • Gewerbe- und Industriehaftpflicht, in Deutschland nach dem Haftpflichtgesetz unter Einschluss der Produkthaftpflicht
    • Umwelthaftpflicht
    • Patenthaftpflichtversicherung bei Haftung wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter, die von der herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen ist

WICHTIG: Alle vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind von dem Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung jedoch ausgeschlossen. Allerdings bleibt bei grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz gleichwohl bestehen.